Equidenpass

Seit Mitte 2009 ist europaweit für jedes Pferd der Equidenpass vorgeschrieben. Er ist ein Begleitdokument, das bei jedem noch so kurzen Transport mitzuführen ist, andernfalls können empfindliche Strafen drohen. Auch bei einem Verkauf des Pferdes, muß der Equidenpass unbedingt übergeben werden, am besten wird das im Kaufvertrag vermerkt. Equiden, die ab dem 1. Juli 2009 identifiziert werden, müssen eine aktive Kennzeichnung in Form eines Microchips / Transponder erhalten.

Dieses Dokument beinhaltet folgende Angaben:

  • Name und Adresse des Besitzers
  • schriftliche Bezeichnung der Farbe und Abzeichen
    graphische Beschreibung der Abzeichen, Brände, Narben sowie mind. drei Wirbel
  • durchgeführte Impfungen
  • Medikations- bzw. Identitätskontrollen
  • Arzneimittelbehandlungen

Wozu gibt es den Equidenpass?

Zum einen soll der vor der Einschleppung und Verbreitung von Seuchen schützen. Jedes Tier wird eindeutig identifizierbar. Außerdem sollen Herkunft und Abstammung jedes Equiden zweifelsfrei zu belegbar sein, durch Zuteilung einer Lebensnummer bzw. seit 2010 durch den Chip.

Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Klärung, ob es sich um ein Pferd handelt, das zur Schlachtung bestimmt ist oder um ein Liebhaber- / Hobbytier, bei dem keine Schlachtung in Frage kommt.
Bei Pferden, die nicht zur Schlachtung zugelassen sind, können alle Medikamente eingesetzt werden, auch wenn sie aktuell keine Zulassung für Pferde bzw. lebensmittelliefernde Tiere haben.
Bei Schlachtpferden gelten andere Regelungen. Nur entsprechend zugelassene Medikamente dürfen verwendet werden, es müssen Wartezeiten eingehalten werden und die Gabe einiger Wirkstoffe muß im Equidenpass vermerkt werden um sicherzustellen, dass keine Arzneimittelrückstände im Fleisch zurückbleiben.

Ist ein Pferd  als ‚Nicht zur Schlachtung bestimmt‘ deklariert , kann das nicht mehr geändert werden. Eine Tötung dieses Pferdes ist also nicht mehr einfach so auf Verlangen des Besitzers möglich sondern nur noch wenn eine eindeutige medizinische Indikation besteht.

Der Equidenpass ist kein Eigentumsnachweis. Dass ein Pferd Ihr Eigentum ist, wird durch Kaufvertrag, Eigentumsurkunde oder Abstammungsnachweis (Geburtsschein, Fohlenschein) nachgewiesen.

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